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Künftig kann in der Rezeptur (pro Position Verarbeitungsmaterial) ein Verlust eingetragen werden.

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Dies kann u.a. dann notwendig werden, wenn das Verarbeitungsmaterial vor Verwiegung im Rezepturauftrag noch einmal in irgendeiner Form vor-verarbeitet werden muss (gebaadertes Rindfleisch, gekochte Champignons, zugeschnittene Schweinerücken).

Dies hat folgende Auswirkungen:

Brutto-Gewicht aus der Rezeptur
wird in der Bedarfsermittlung berücksichtigt

Brutto-Gewicht aus der Rezeptur
ist Basis für die Kalkulation der Materialkosten

In diesen Zusammenhang wird bei der Kalkulation der Materialkosten nun ein Info-Fenster mit der konkreten Berechnung angezeigt.

Das obere Beispiel zeigt die Rezeptur OHNE jeglichen Verlust im Verarbeitungsmaterial.

In diesem Beispiel wurde nun in der ersten Position des Verarbeitungsmaterial von 10% eingetragen.

Der Materialpreis erhöht sich dementsprechend - die konkrete Berechnung im Detail kann dem Info-Fenster entnommen werden.