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Künftig kann in der Rezeptur (pro Position Verarbeitungsmaterial) ein Verlust eingetragen werden.

Dies kann u.a. dann notwendig werden, wenn das Verarbeitungsmaterial vor Verwiegung im Rezepturauftrag noch einmal in irgendeiner Form vor-verarbeitet werden muss (gebaadertes Rindfleisch, gekochte Champignons, zugeschnittene Schweinerücken).

Dies hat folgende Auswirkungen:

Brutto-Gewicht aus der Rezeptur
wird in der Bedarfsermittlung berücksichtigt

Brutto-Gewicht aus der Rezeptur
ist Basis für die Kalkulation der Materialkosten

In diesen Zusammenhang wird bei der Berechnung der Materialkosten nun ein Info-Fenster mit der konkreten Berechnung angezeigt.

Das obere Beispiel zeigt die Rezeptur OHNE jeglichen Verlust im Verarbeitungsmaterial.

In diesem Beispiel wurde nun in der ersten Position des Verarbeitungsmaterial von 10% eingetragen.

Der Materialpreis erhöht sich dementsprechend - die konkrete Berechnung im Detail kann dem Info-Fenster entnommen werden.

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