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Es gibt auf beiden Seiten Vorgänge, bei denen der FoodOffice-Mandant nicht Aussteller des Beleges ist, sondern diesen nur als Kontroll-Beleg, zu statistischen Zwecken oder der Übergabe an die Finanzbuchhaltung erfasst.
Beispiel 1:
Kunde stellt eine Belastungsanzeige aufgrund von Rabatt- oder sonstigen Konditionsvereinbarungen.
Es wird dazu in FoodOffice im Verkauf eine Lieferung mit negativem Warenwert erfasst.
Beim Fakturieren dieser Lieferung soll das Ergebnis keine Rechnungskorrektur mit fortlaufender Rechnungsnummer sein, sondern vielmehr eine “Kontrollrechnung” mit Abfrage der externen RG-Nummer und -Datum.
Beispiel 2:
Beim Zukauf von landwirtschaftlichen Produkten (Nutztieren, Milch, etc.) stellt der verkaufende Landwirt i.d.R. selbst keine Rechnung. Wenn das einkaufende Unternehmen nun diese Belegerstellung übernimmt, darf der daraus resultierende Beleg keine Kontrollrechnung sein. Es muss in dem Fall eine “Gutschrift” mit fortlaufender Beleg-Nummer erzeugt werden.
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Ein Viehvermarktungsunternehmen liefert Schlacht-Tiere an einen Schlachtbetrieb. Die Lieferung hierzu wird in WinVCL üblicherweise erfasst und fakturiert. Der dabei entstehende Beleg darf keine “Rechnung” mit automatischer Belegnummernvergabe sein. Beim Fakturieren sollen Beleg-Nummer und -Datum abgefragt werden und der Beleg z.B. “Kontroll-Rechnung” tituliert werden.
Zusammenfassung und grundsätzliche Unterscheidung
FoodOffice = Aussteller (Eigenbeleg)
Es erfolgt eine automatische Vergabe der Belegnummer lt. jeweiligem Nummernkreis (Zukauf, Verkauf, Viehwirtschaft...)
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