#10515 Bereitstellungsdatum darf nicht in die Vergangenheit gesetzt werden
Das Bereitstellungsdatum darf höchstens bis zum heutigen Tag zurückgesetzt werden und nicht in die Vergangenheit. Wird das Datum bei der Berechnung der Vorlaufzeit in die Vergangenheit gesetzt, so wird das Bereitstellungsdatum automatisch auf den heutigen Tag gesetzt.
Soll das Bereitstellungsdatum bewusst in die Vergangenheit gesetzt werden, so kann das durchgeführt werden und es erscheint eine Meldung.